Neue Corona-Informationen

27. August 2021

Die Bayerische Staatsregierung hat >>Änderungen der 13. Infektionschutzmaßnahmenverordnung beschlossen, die am 23. August 2021 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen wirken sich auch auf den Tennissport aus, von größter Bedeutung ist der neue Inzidenz-Grenzwert von 35 für den Sport.

Für den Tennissport bedeuten die neuen Regeln, dass ...

  • ... Tennis im Freien unabhängig von jeglicher Inzidenz uneingeschränkt möglich ist.
  • ... Tennis in der Halle bei einer Inzidenz von 0 bis 35 ebenso uneingeschränkt möglich ist.
  • ... Tennis in der Halle bei einer Inzidenz von über 35 mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) möglich ist.

Die Anzahl der Personen spielt dabei keine wesentliche Rolle mehr.

Die >>Coronaseiten im BTV-Portal sind entsprechend aktualisiert und angepasst, ebenso der „BTV-Stufenplan“. Die Hygiene-Empfehlungen für Vereine und Spieler/innen sind in Bearbeitung und werden spätestens nächste Woche zum Download >>auf der Coronaseite im BTV-Portal zur Verfügung stehen.