Neue Corona-Maßnahmen

08. November 2021

Am 3. November 2021 hat das Bayerische Kabinett eine Verschärfung der Corona-Regelungen festgelegt und die „Krankenhausampel“ überarbeitet. Die neuen Regeln gelten ab Samstag, den 6. November 2021 umgesetzt werden müssen die Regelungen auch im Tennissport ab Sonntag, den 07. November 2021.

Dies hat auch Auswirkungen auf den Tennissport inklusive der laufenden BTV-Winterrunde und allen Turnieren in den bayerischen Hallen. 

Aus der überarbeiteten 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich folgende Regelungen für Tennis im Innenbereich (im Außenbereich darf wie gehabt ohne Einschränkungen gespielt werden):

  • Stufe 1: Regionen mit 7-Tages-Inzidenz über 35: 3G*-Regelung
  • Stufe 2:  Bei Krankenhausampel gelb (bayernweit): 3G+*-Regelung
  • Stufe 3: Bei Krankenhausampel rot (bayernweit) oder bei einer 7-Tage-Inzidenz über 300 und einer Auslastung der Intensivbetten von mindestens 80 Prozent (regional): 2G*-Regelung

*3G: Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max.48 Stunden alt; Schnelltest max. 24 Stunden alt; Selbsttest unter Aufsicht vor Ort). Getesteten gleichgestellt sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die Regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

*3G+: Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR-Test max. 48 Stunden alt). Getesteten gleichgestellt sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

*2G: Zugang für Geimpfte und Genesene. Kinder unter 12 Jahren haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von ihrem Impfstatus.

Alle weiteren Informationen gibt es auf der >>Corona-Seite im BTV-Portal

Eine gute Übersicht liefert auch der >>BTV-Stufenplan.

Information für Trainer

Für nicht geimpfte und nicht genesene Trainer ist bei Stufe 1 (grün) und 2 (orange) zwei mal pro Woche an unterschiedlichen Tagen der Nachweis eines negativen Testergebnisses notwendig. Ein Antigen-Schnelltest und ein Selbsttest unter Aufsicht ist ausreichend (§3 Absatz 1 InfSMV). Bei Stufe 3 (rot) ist ein negativer PCR-Test an zwei unterschiedlichen Tagen pro Woche notwendig (§17 Absatz 1 Punkt 3).